STOP
Early Journal Content on JSTOR, Free to Anyone in the World
This article is one of nearly 500,000 scholarly works digitized and made freely available to everyone in
the world by JSTOR.
Known as the Early Journal Content, this set of works include research articles, news, letters, and other
writings published in more than 200 of the oldest leading academic Journals. The works date from the
mid-seventeenth to the early twentieth centuries.
We encourage people to read and share the Early Journal Content openly and to teil others that this
resource exists. People may post this content online or redistribute in any way for non-commercial
purposes.
Read more about Early Journal Content at http://about.jstor.org/participate-jstor/individuals/early-
journal-content .
JSTOR is a digital library of academic Journals, books, and primary source objects. JSTOR helps people
discover, use, and build upon a wide ränge of content through a powerful research and teaching
platform, and preserves this content for future generations. JSTOR is part of ITHAKA, a not-for-profit
Organization that also includes Ithaka S+R and Portico. For more Information about JSTOR, please
contact support@jstor.org.
Bodenwerth
gesammte
Hyp.-Schuld
Hülfe der
Creditanst.
wie viel von
der ganzen
Schuld ?
in
%
c. 2G400 M. F.
5800 M. F.
430 M. F.
= >/u
7,4
n 6500 „ „
3600 „ „
230 „ n
= »i«
6,4
n 3500 „ „
600 „ „
50 „ „
= Vw
8,3
n 9 <> 70 » »
1500 . „
98 „ „
= V»
6,6
Litteratnr. 467
diesen „Privathypothecarkredit" müsse man es mit .einer der Landwirt-
schaft entsprechenden Tilgungsweise absehen. Ueber den geringen An-
theil der Bodenkreditanstalten am gesammten Betrag der Hypothekar-
schulden giebt der Verfasser S. 98 folgende Uebersicht, freilich ohne
Angabe der Quellenbelege:
Frankreich
Preussen
Bayern
Oesterreich
reebnet man jedoch die von den Sparkassen
gewährten Hyp.-Darlehen hinzu 158 „ „ = V» 10,5
— e. Theodor Saski, die volkswirtschaftliche Bedeutung des Ver-
sicherungswesens, 2. Aufl. Leipzig 1866.
Der Verfasser klagt die National-Oekonomie an, dem Versicherungs-
wesen noch nicht die gehörige Aufmerksamkeit geschenkt zu haben.
Diess mag im Allgemeinen richtig sein; nur ist das, was der Verfasser
nationalökonoraisch beibringt, der Nationalökonomie, wenn er von der
knappen Darstellung der Compendien absehen will, doch keineswegs
fremd gewesen, ja einzelne Zweige des Versicherungswesens sind in
der nationalökonomiseben Litteratur bereits eingehender erörtert,
als es in dem Schriftchen des Verfassers geschieht. Im Uebrigen
verdient das letztere wegen der schlichten, klaren und gesunden Auf-
fassung des wichtigen Gegenstandes nur Lob. Verdienstlich sind
namentlich auch einzelne statistische Angaben, sowie die Bezeichnung
der jetzigen Versicherungslitteratur , in deren Mitte der Verfasser als
Herausgeber des „Jahrbuches für Versicherungswesen in Deutschland"
steht. Gerechtfertigt ist der Eifer gegen die andauernde unsinnige
polizeirechtliche Behandlung des Versicherungswesens in den deutschen
Gesetzgebungen; eine einheitliche und freie Versicherungs-Gesetzgebung,
wie sie auch die Denkschrift des Generaldirektors Knoblauch in Magde-
burg fordert, ist in der That dringendes Bedürfniss. Gut sind Seite 57 f.
die Vortheile der Lebensversicherung zusammengestellt :
„1) Die Familie wird bei dem Tode des Ernährers vor Verarmung
bewahrt oder das Vermögen derselben vermehrt sich. Dadurch werden
Kapital und Geisteskräfte nutzbar gemacht, und der Produktion zu-
geführt.
2} Für die Erziehung und Ausbildung der Jugend können grössere
Summen aufgewendet werden, als aufgewendet werden würden, wenn
der Begriff „Sparsamkeit" vorwiegend in Acht gehabt werden muss.
S^ Die Selbstständigkeit wird der Jugend früher garantirt und da-
durch meistens eine produktivere Thätigkeit hervorgerufen.
468 Litteratur.
4) Die eventuelle GewisBheit, seine Angehörigen nach dem Tode,
oder sieb selbst im Alter versorgt zu seben, verleiht grössere Thatkraft,
und giebt dem Geiste eine auch für ungunstige Ereignisse wohlthätige,
die Arbeitsstörung verhindernde Frische.
5) Die Lebensversicherung kann Zwist und Streitigkeiten bei Erb-
schafts-Ausgleichungen unmöglich machen und kann die durch alther-
gebrachte Sitten und Formen erwachsenen Vermögensunterschiede aus-
gleichen.
6) Sie trägt zur Hebung des Credits bei.
7) Sie kann ein von finanziellen Sorgen freies Alter gewähren.
8) Sie hält zur Ordnung an, und veranlasst zu richtiger Eintheilung
der Ausgaben, da die Nichtzahlung der Prämien den Verlust der Ver-
sicherung oder die Verminderung der nach dem Tode zahlbaren Summe
nach sich zieht.
9) Sie gestattet freiere Disposition über den Besitz und damit dessen
Benutzung zu wirthsebaftlichen Zwecken.
10) Sie giebt Gelegenheit zur Versorgung von Bediensteten, Stiftung
von Legaten, es können auf diesem Wege Kapitalien zu gemeinnützigen
Unternehmungen geschaffen werden etc."
Es waren in Deutschland versichert:
Schluss 1858 bei 20
Gesellschaften . . . 90,128 Personen mit 100,681,100 Thlr.
Schluss 1860 bei 21
Gesellschaften . . . 129,589 „ , 137,542,277 „
Schluss 1864 bei 27
Gesellschaften . . . 280,394 n , 234,939,744 „
— e. Fachtmann, Gebundenheit oder freie Veräusflerlichkeit
des bäuerlichen Grundeigentums im Königreich Hannover,
Stade 1864. — Ein werthvoller Beitrag zur Politik der Agrargesetzgebung,
von einem dem Leben durch Erfahrung nahestehenden Verwaltungs-
beamten. Schon die orientirende Einleitung mit statistischen und rechts-
geschichtlichen Belegen und mit Nachweisungen über die Wirkung der
Gemeinheitstheilungen und Verkoppelungen ist dankenswerth. Der
Verfasser ist ein Freund des Hofschlusses , und zwar in der doppelten
Antipathie (S. 52 ff.) gegen Auskauf der Bauernhöfe durch den Gross
grundbesitz und gegen Verzwergung, welche ja selbst so leicht nur das
leidensvolle Uebergangsstadium zur Latifundienbildung ist. Seinen
Standpunkt findet Fachtmann bestätigt durch eine Skizze der Agrar-
verhältnisse und der Agrargesetze der verschiedenen Deutschen Staaten,
wobei er jedoch die württembergischen Zustände zu schwarzsichtig auf-
fasst , worauf wir , unter Hinweis auf die treffliche Darstellung der
württ. Agrarverhältnisse in der 2. Auflage des „Königreichs Würt-
temberg", gelegentlich aufmerksam machen. Der Verfasser bekämpft